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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09   

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https://dejure.org/2011,3229
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09 (https://dejure.org/2011,3229)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.11.2011 - L 9 AL 26/09 (https://dejure.org/2011,3229)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. November 2011 - L 9 AL 26/09 (https://dejure.org/2011,3229)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Denn das BSG hat entschieden, dass Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber aus solchen Betriebsprüfungen keine weitergehenden Rechte herleiten können (Urteil vom 29.07.2003, B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1; ebenso BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109).

    Die Prüfbehörden sind bei Arbeitgeberprüfungen nach § 28p SGB IV selbst in kleinen Betrieben jedoch, wie bereits ausgeführt, zu einer vollständigen Überprüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Versicherten nicht verpflichtet (BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109).

    Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind eben nicht ausschließlich davon abhängig, wie umfangreich und sorgfältig eine Betriebsprüfung vorgenommen wird, sondern können in Zweifelsfällen selbst nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Einzugsstelle über die Versicherungs- und Beitragspflicht eines Arbeitnehmers in Form eines Verwaltungsakts herbeiführen (BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109), bzw. das zum 01.01.1999 eingeführte Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV in Gang setzen, wobei die Versicherungsträger nach § 77 SGG an die insoweit getroffene Entscheidung gebunden sind (vgl. § 336 SGB III zu Feststellungsbescheiden; ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2010, L 13 AL 2894/09).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Diese Schlussfolgerung verbiete sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein könne und sich auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken dürfe (BSG, Urteil vom 29.07.2003, B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1).

    Denn das BSG hat entschieden, dass Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber aus solchen Betriebsprüfungen keine weitergehenden Rechte herleiten können (Urteil vom 29.07.2003, B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1; ebenso BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109).

    Die hier streitige Rechtsfrage des "Drittschutzes" von Betriebsprüfungen ist durch das bereits dargestellte Urteil des BSG vom 29.07.2003 (B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) verneint und damit bereits beantwortet worden.

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Abgesehen davon, dass zweifelhaft erscheine, ob für dieses Rechtsinstitut neben der erforderlichen Prüfung der unbilligen Härte im Rahmen der Ermessensentscheidung überhaupt Bedarf bestehe oder noch Raum sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 12.12.2007, B 12 AL 1/06 R), seien dessen Voraussetzungen nicht erfüllt.

    Soweit der Kläger im Termin auf Belehrungspflichten der Beklagten hingewiesen hat, wie sie das BSG in seiner Entscheidung vom 12.12.2007 (a.a.O.) angenommen habe, verkenne er, dass diese Entscheidung einen ganz anderen Sachverhalt betroffen habe.

    Ob und für welchen Zeitraum die Beklagte die Verjährungseinrede erheben will, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen gemäß § 39 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I; zuletzt BSG, Urteil vom 12.12.2007, B 12 AL 1/06 R, BSGE 99, 271).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - L 1 AL 5/05

    Keine Verjährung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen - wegen fehlerhafter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.08.2005 (L 1 AL 5/05) vertrat er die Auffassung, die Barmer Ersatzkasse (BEK) als die für die Betriebsprüfung zuständige Stelle sei angesichts der geringen Betriebsgröße gehalten gewesen, ihn beitragsrechtlich zu überprüfen.

    Angesichts dieser Aussage des BSG bleibt kein Raum für eine Urteilsinterpretation in der Weise, das BSG habe sich aber (noch) nicht zu "kleinsten" Betrieben geäußert (a.A. im Ergebnis LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005, L 1 AL 5/05; Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Auflage 2010, § 351 Rn. 6; offen gelassen von LSG NRW, Urteil vom 22.08.2006, L 1 AL 66/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007, L 7 AL 1337/07).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - L 13 AL 2894/09

    Arbeitslosenversicherung - Beitragserstattung - Verjährung - unzulässige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind eben nicht ausschließlich davon abhängig, wie umfangreich und sorgfältig eine Betriebsprüfung vorgenommen wird, sondern können in Zweifelsfällen selbst nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Einzugsstelle über die Versicherungs- und Beitragspflicht eines Arbeitnehmers in Form eines Verwaltungsakts herbeiführen (BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109), bzw. das zum 01.01.1999 eingeführte Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV in Gang setzen, wobei die Versicherungsträger nach § 77 SGG an die insoweit getroffene Entscheidung gebunden sind (vgl. § 336 SGB III zu Feststellungsbescheiden; ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2010, L 13 AL 2894/09).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Vielmehr könnten diese Einrichtungen grundsätzlich davon ausgehen, dass der jeweilige Arbeitgeber die Versicherungspflicht richtig beurteilt habe und bei Zweifelsfällen eine Auskunft von dem zuständigen Versicherungsträger oder der Einzugsstelle einhole (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13.06.1985, 7 RAr 107/83, BSGE 58, 154; Urteil vom 29.10.1986, 7 RAr 43/85).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Vielmehr könnten diese Einrichtungen grundsätzlich davon ausgehen, dass der jeweilige Arbeitgeber die Versicherungspflicht richtig beurteilt habe und bei Zweifelsfällen eine Auskunft von dem zuständigen Versicherungsträger oder der Einzugsstelle einhole (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13.06.1985, 7 RAr 107/83, BSGE 58, 154; Urteil vom 29.10.1986, 7 RAr 43/85).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1337/07

    Beitragserstattung - Einrede der Verjährung - Ermessen - Richtlinien des Trägers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Angesichts dieser Aussage des BSG bleibt kein Raum für eine Urteilsinterpretation in der Weise, das BSG habe sich aber (noch) nicht zu "kleinsten" Betrieben geäußert (a.A. im Ergebnis LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005, L 1 AL 5/05; Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Auflage 2010, § 351 Rn. 6; offen gelassen von LSG NRW, Urteil vom 22.08.2006, L 1 AL 66/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007, L 7 AL 1337/07).
  • BSG, 28.04.1987 - 12 RK 47/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Der Betriebsprüfer selbst sei zudem nicht zur Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht des einzelnen Bediensteten des geprüften Unternehmens befugt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 28.04.1987, 12 RK 47/85).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AL 66/04

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09
    Angesichts dieser Aussage des BSG bleibt kein Raum für eine Urteilsinterpretation in der Weise, das BSG habe sich aber (noch) nicht zu "kleinsten" Betrieben geäußert (a.A. im Ergebnis LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005, L 1 AL 5/05; Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Auflage 2010, § 351 Rn. 6; offen gelassen von LSG NRW, Urteil vom 22.08.2006, L 1 AL 66/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007, L 7 AL 1337/07).
  • SG Landshut, 10.02.2014 - S 13 R 5051/12

    Rentenversicherung

    Hierbei ist zu beurteilen, ob sie nicht versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.11.2011 - L 9 AL 26/09).
  • SG Landshut, 03.07.2013 - S 10 R 5033/12

    Rentenversicherung

    Hierbei ist zu beurteilen, ob sie nicht versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.2011 - L 9 AL 26/09).
  • SG Landshut, 12.07.2013 - S 10 R 5063/12

    Rentenversicherung

    Hierbei ist zu beurteilen, ob sie nicht versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.2011 - L 9 AL 26/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2013 - L 13 AL 5470/11
    Diese Schlussfolgerung verbietet sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein kann, sich vielmehr auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken darf (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 1995; Az 12 RK 19/94; Urteil vom 22. Februar 1980, Az 12 RK 34/79, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. November 2011, L 9 AL 26/09, veröffentlicht in Juris).
  • SG Hildesheim, 14.04.2014 - S 28 R 279/11
    Hierbei ist zu beurteilen, ob sie nicht versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.2011 - L 9 AL 26/09 -, juris).
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